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VG Schwerin, 25.11.1998 - 2 B 970/98 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 25.11.1998 - 2 B 970/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03
Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren Verwaltungsgericht Schwerin 2 B 1030/99, 2 B 269/98, 2 B 970/98 2 A 1136/99 sowie die zu diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Beigeladenen zu 2. ergänzend Bezug genommen; sie sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen. - VG Schwerin, 23.10.2003 - 2 A 187/99 Wegen der weiteren Einzelheiten des Beteiligtenvorbringens und des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten 2 B 970/98 und 2 A 187/99, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Beigeladenen zu 2., sowie das genannte Gutachten vom März 2002 verwiesen.
Zunächst läßt sich eine Rechtsverletzung der Klägerin nicht aus den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes, auch nicht in der Fassung der 1. Teilfortschreibung von 1999/VO vom 8. März 1999, herleiten, da diese allgemeinen Programmvorgaben nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit und Bestimmtheit die Rechte und Pflichten von Nachbargemeinden gegen die einzelne Maßnahmen der Baugenehmigungsbehörden in deren Nachbarschaft regeln, wie das Gericht bereits in dem Beschluß gleichen Rubrums vom 25. November 1998 - 2 B 970/98 ausgeführt hat.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2000 - 3 M 16/00
Veränderte Umstände; neue Tatsachen; Factory Outlet Center; Innenstadt, Verödung
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte nebst Beiakten und auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Schwerin mit den Aktenzeichen 2 B 970/98 und 2 A 187/99 Bezug genommen.